Asien-Afrika-Institut
Abteilung für Sprachen und Kulturen Südostasiens
WS 2005 – Veranst. Nr. 10.405
Entwicklungsgeschichte südostasiatischer Verfassungen (Hans-Bernd Zöllner)
Kurzprotokoll der 1. Sitzung vom 26.10.2005 (Zöllner)
Ziele des Seminars
Es soll – unter anderem - dazu beitragen,
... an Hand der Betrachtung der Geschichte der Verfassungen südostasiatischer Länder Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Länder der Region zu erkennen;
... das Verhältnis westlicher Vorstellungen von Staat, Nation usw. und den indigenen Konzepten von Staat und Herrschaft in der Region einschätzen zu können;
... die Gründe und die Folgen von konkreten Verfassungsbestimmungen zu analysieren;
... Informationen über die Geschichte der ASEAN-Länder seit der Kolonialzeit zu erarbeiten und mitzuteilen.
Inhaltliche Gestaltung und Scheine
Etwa die Hälfte der Veranstaltung wird sich mit der Darstellung (Zöllner) und Diskussion (Teilnehmer) der Verfassungsgeschichte Birmas/Myanmars befassen, die andere Hälfte mit Referaten der Teilnehmer zu den Ländern Südostasien bzw. zu einzelnen Aspekten ihrer Verfassungen.
Voraussetzungen für einen Schein sind regelmäßige Teilnahme, ein Kurzreferat (15 min plus handout) sowie Anfertigung eines Stundenprotokoll.
Erste Vermutungen über das Wesen einer Verfassung (V.)
V.en sind unterliegen dem Wandel; es gibt Veränderungen (Streichungen und Hinzufügungen von Artikeln) einer gegebenen V. und ganz neue Entwürfe nach der Außerkraftsetzung einer V.;
V.en erfüllen bestimmte Funktionen; sie bieten Schutz (für jemand und vor jemand!) und sie dienen der Legitimation.
Einzelne Bestimmungen von V.en können in Konflikt miteinander geraten (etwa bei divergierenden Interessen des Einzelnen und der Gemeinschaft); für solche Fälle ist eine Schiedsinstanz nötig.
Verfassungsgeschichte allgemein
Es handelt sich hier um eine Disziplin der Rechtswissenschaft (siehe etwa Werner Frotscher, Bodo Pieroth (1997), Verfassungsgeschichte. München: C.H. Beck). Für Südostasien gibt es nur Ansätze einer expliziten Bearbeitung dieses Themas (Achtung: Magisterarbeitsthemen!);
Die Wurzeln der deutschen Verfassungen von 1919 und 1949 (wie auch der der DDR von ) gehen auf Verfassungen zurück, die im Kampf um die amerikanische Unabhängigkeit (1787) und in der französischen Revolution (1791) entstanden. In Deutschland kamen die französischen Einflüsse über die zeitweise Eroberung Deutschlands durch Napoleon hierher.
Für Südostasien ist hier interessant, dass (neue) Verfassungen bzw. Elemente von Verfassungen (Grundrechte etc.) durch Übernahme von Prinzipien eines gegenerischen Sysetems (England bzw. Frankreich) geschahen.
Eckdaten der Verfassungsgeschichte Birmas/Myanmars
Nach Ende des 3. anglo-birmanischen Krieges im Oktober 1885 wurde der letzte birmanische König abgesetzt und ins Exil geschickt. Anfang 1886 wurde Birma ein Teil Britisch-Indiens, das von Großbritannien über einen Vizekönig (Indien) und einen Chief Commissioneer bzw. ab 1897 einen Gouverneur (Birma) regiert wurde. Ab 1897 gab es erste Regelungen für ein den Gouverneur beratendes Gremium, in dem es auch Birmanen gab.
1921 trat – wie schon zuvor in Indien – ein als Dyarchy bekannt gewordenes System in Kraft. Ein Legislative Council wurde gewählt (Wahlbeteiligung 1922: 6 % auf Grund des Boykottaufrufs birmanischen Nationalisten), dem zwei birmanische Minister (Erziehung und Landwirtschaft/Forsten) verantwortlich waren.
Anmerkung: Diese Regelungen galten – wie alle anderen bis zum Ausbruch des Krieges Ende 1941 - nur für Burma proper, also das zentrale Birma der Ebenen, während die „Hügel“ um die Ebene herum, in denen verschiedene ethnisch nicht-birmanische Gruppen lebten (die wichtigsten: Chin, Kachin, Schan, Karen) vom den Briten unter Nutzung der traditionellen herrschaftsstrukturen direkt verwaltet wurden