Asien-Afrika-Institut

Abteilung für Sprachen und Kulturen Südostasiens

WS 2005 – Veranst. Nr. 10.405

Entwicklungsgeschichte südostasiatischer Verfassungen (Hans-Bernd Zöllner)

Kurzprotokoll der 4. Sitzung vom 16.11.2005 (Henrik Kamph)


Das zentrale Thema der Sitzung war die burmesische Verfassung von 1943. Aber zum Einstieg in die heutige Sitzung wählte Herr Zöllner kurze Episoden aus dem tages(politischen) Geschehen um die gegenwärtige verfassungsgebende Versammlung. Diese Episoden stammen aus der regierungsnahen Zeitung „The New Light of Myanmar“. Die erste, die „putzige“, Episode handelt von den Möglichkeiten der kasernierten Delegationsmitglieder, sich sportlich zu betätigen, sei es durch Golf oder moderne Fitnessgeräte. In der ernsthaften Episode ging es das wichtige Kapitel der (zukünftigen) Rechtssprechung und die hierüber geführte Debatte innerhalb der Versammlung. Der Zeitungsartikel endete mit (unrealistischer) Zuversicht, die Zukunft des Landes betreffend, dass Myanmar/ Burma in einen Idealzustand überführt werden würde, der Rechtssprechung quasi überflüssig mache. Beide Episoden können als propagandistisch bezeichnet werden.

Dies führte uns zu einem zentralen Aspekt der Veranstaltung: Wie sind Verfassungen in den historischen und gegenwärtigen Kontext/ Zeitgeist eingebunden und inwiefern reflektieren sie ihn? Was ist das für eine Regierung, die sich in ihrer Zeitung so offen selbstbeweihräuchert und seit 1988 keine Verfassung gefunden hat?

Eine wesentliche Arbeitsmethode dieser Sitzung war die punktuelle Durchsicht der Verfassung von 1943, um uns so oben aufgeführten Fragestellungen anzunähern. Es wurde auch schon in vorausgegangenen Sitzungen darauf hingewiesen, dass das Vergleichen von Verfassungen hierfür sinnvoll sein kann. Dies gilt für den Vergleich der Verfassungen innerhalb eines Landes, als auch für den zwischenstaatlichen Vergleich.

Um zu prüfen, wie die Verfassungen in ihren historischen Kontext eingebunden sind, sollte dieser zumindest teilweise bekannt sein. Daher gab Herr Zöllner uns einige Eckdaten des zeitlichen Rahmens, in dem die Verfassungen entstanden sind. Hier die Angaben zu der Verfassung von 1943:

Zum Vorlauf der bisherigen birmanischen Verfassungen

I 1943

1. 28. Januar 1943: Japan kündigt Birmas Unabhängigkeit innerhalb eines Jahre an. - Am 11. März reist eine birmanische Delegation (Ba Maw, Mya, Thein Maung, Aung San) nach Japan, um Einzelheiten auszuhandeln.

2. Am 8. Mai 1943: Ein Independence Preparatorv Committee tritt unter Vorsitz des späteren Staatsoberhauptes Ba Maw zusammen. Ihm gehören 25 Mitglieder an: 11 Mitglieder der aktuellen Regierung, außerdem Politiker bzw. Männer des öffentlichen Lebens, ein Jurist, Geschäftsleute und andere.

3. Die erarbeitete Verfassung wird am 1.8.1943 verabschiedet das Komitee als „State Assembly“ die Verfassung und erklärt Birma zum unabhängigen Staat. Ba Maw wird Staatspräsident.



Einige Auffälligkeiten in der Verfassung und ihre Bedeutungsdimensionen:

Die Verfassung wurde mit der burmesischen Zeitrechnung datiert. Dies signalisiert den Willen zur Loslösung von der britischen Vorherrschaft und den Start einer neuen, einer burmesischen Ära:

THE CONSTITUTION ACT OF BURMA NO. 1 OF 1305 B. E.”

Ich sollte vielleicht weitergehen und sagen, dass das Streben nach und die Konsolidierung der burmesischen Autonomie eines der Leitmotive der Verfassung ist:

  1. Hervorhebung der eigenen Nationalität und somit auch Identität:

Die Verfassung schützt explizit nur die Grundrechte der Burmesen (wobei hier nicht definiert wird, wer offiziell Burmese ist und wer nicht), nicht wie unser Grundges